Hinweis zu Terminabsagen:

Ich bitte um Verständnis, dass bei nicht rechtzeitiger Terminabsage bis 48 Werktagstunden (Werktag = Montag bis Freitag – ausgeschlossen sind Feiertage) vor dem vereinbarten Termin eine Ausfallgebühr in Höhe des vollen Stundenhonorars geltend gemacht wird.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer persönlichen Terminplanung.